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Heute ist der  04.09.2010 - 15:34 Uhr     Sie befinden sich hier:  Markenanmeldung -> Hinweise
Hinweise zur Markenanmeldung...

 

 

Allgemeines

Die Anmeldung einer Marke ist kein einfacher Vorgang, auch wenn die konkreten Schritte zur Anmeldung recht überschaubar sind. Voraussetzung für ein wirtschaftlich sinnvolles Konzept ist nach unserer Auffassung eine frühzeitige und individuelle Beratung.

 

Die Formulare auf diesen Seiten dienen daher nicht der "automatisierten" Anmeldung, sondern sind lediglich eine Hilfestellung, den Anmeldeprozess möglichst rasch und ohne allzu viel Papier abzuwickeln.

Daher finden Sie zwar eine Übersicht über die Gebühren der Ämter, nicht aber einen Festpreis für unsere anwaltliche Beratung. Das Anwaltshonorar entspricht für Standardfälle in etwa den Gebühren der Ämter, wenn nur eine grobe Recherche erforderlich ist. Die Notwendigkeit intensiver Recherchen im Vorfeld oder auch die Strategie im Fall von Widersprüchen sollten in jedem Einzelfall an Ihren konkreten Bedarf angepasst werden.

 

Eignung

Nicht alles kann als Marke angemeldet werden. Es gibt verschiedene Einschränkungen: So darf die Marke nicht bloß beschreibend sein...

 

Recherche

Vor der Anmeldung sollten Sie eine Recherche durchführen oder durchführen lassen, um festzustellen, ob es die Marke, die Sie anmelden möchten, vielleicht so oder ähnlich schon gibt. Dabei spielen nicht nur nationale Registrierungen eine Rolle, sondern auch in der EU angemeldete Gemeinschaftsmarken und internationale Registrierungen.

Ergeben sich bei der recherche Hinweise auf bereits existierende Marken, muss abgewogen werden, wie man weiter vorgeht und welche Risiken man akzeptieren will. Derartige Recherchen können wir durchführen, Sie können aber auch andere Rechercheure beauftragen.

 

Gestaltung

 

Wenn Sie nicht nur einen Begriff als solchen anmelden möchten - eine sogenannte Wortmarke - müssen Sie dem Amt eine grafische Abbildung der Marke übermitteln. Falls Ihre Marke farbig ist, kann die Marke mit den Farben angemeldet werden.

Sie sollten aber überlegen, ob nicht eine Reduktion auf schwarz-weiß möglich ist, weil dann automatisch alle Farbvarianten mit geschützt sind

 

 

Waren/Dienstleistungen

Überlegen Sie sorgfältig, für welche Waren oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke anmelden möchten. Waren und Dienstleistungen  werden in Klassen eingeteilt; je mehr Klassen Ihre Anmeldung umfasst, desto teurer wird die Anmeldung.

Drei Klassen sind im Basispreis enthalten.

Dennoch sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass mit der Zahl der beanspruchten Klassen das Risiko steigt, dass ein anderer Markeninhaber Ihrer Anmeldung widerspricht. Manchmal kann also eine Beschränkung sinnvoll sein.

 

 

Internationale Anmeldung

 

Sie können Ihre Marken mit einer vereinfachten Anmeldung in vielen Ländern gleichzeitig schützen lassen.

Dieses Verfahren kann eingeleitet werden, sobald die nationale Marke eingetragen ist. Geschieht dies innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung, kann der Zeitpunkt der nationalen Anmeldung auch international beansprucht werden.

 

Um diesen zeitliche Ablauf sicher zu stellen, bietet das DPMA ein beschleunigtes Verfahren an, das 200 Euro Aufpreis kostet.

Aber Vorsicht: Dieses Verfahren vereinfacht lediglich den Anmeldevorgang und dauert bis zu 18 Monaten. In den Ländern, die von der internationalen Anmeldung erfasst sind, kann ein Widerspruch erfolgen, dann muss das Verfahren nach den dort geltenden Regeln fortgesetzt werden. Es kann also durchaus aufwändig werden.

 

Gemeinschaftsmarke

 

Um Schutz innerhalb der gesamten EU zu erlangen, kann eine Gemeinschaftsmerke angemeldet werden. Das Verfahren ist relativ einfach, birgt aber einige Risiken: Zum einen ist die Eintragung komplett blockiert, wenn in irgendeinem Mitgliedsstaat Widerspruch erhoben wird, zum anderen ist die Gemeinschaftsmarke derzeit noch nicht als Grundlage für die vereinfachte internationale Anmeldung geeignet. Daher kann man nur empfehlen, eine nationale Anmeldung parallel durchzuführen

 

 

 

Beobachtung

 

Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, ist damit die Angelegenheit noch nicht erledigt. Zum einen müssen Sie die Marke irgendwann innerhalb der nächsten 5 Jahre für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen tatsächlich nutzen. Zum anderen müssen Sie sicherstellen, dass nicht andere, ähnliche Marken angemeldet werden - Sie müssen die Anmeldungen also kontinuierlich beobachten, weil Sie nur drei Monate nach Veröffentlichung Zeit haben, Widerspruch einzulegen.

Eine schlichte Marktbeobachtung genügt nicht, weil die Marke nicht sofort verwendet werden muss, sondern maximal fünf Jahre "schlummern" kann.

 

Das bedeutet praktisch, dass man sinnvollerweise alle zwei Monate eine Recherche durchführen muss um festzustellen, ob kollidierende Anmeldungen vorliegen. Auch dies können wir für Sie übernehmen.

 

 

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Letzte Änderung:  24.02.2010